Viele Nagelstudios und Designerinnen stellen sich derzeit dieselbe Frage:
Was hat es mit dem TPO-Verbot auf sich – und wie betrifft es mich konkret?
Ab dem 01. September 2025 tritt in der gesamten EU das TPO-Verbot in Kraft. Der Stoff Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid (kurz: TPO) war bisher ein zentraler Bestandteil vieler UV-Gele und sorgte dafür, dass diese schnell und zuverlässig aushärten. Mit dem neuen Beschluss der EU dürfen Produkte mit TPO jedoch nicht mehr auf den Markt gebracht oder angewendet werden.
Für Nagelstudios bedeutet das: Bestehende Produktlinien müssen rechtzeitig überprüft und auf TPO-freie Alternativen umgestellt werden. Viele Studios fragen sich nun, wie groß die Umstellung tatsächlich ist, welche Produkte betroffen sind und wie sie sicherstellen können, auch nach dem Stichtag rechtssicher und professionell zu arbeiten.
Was ist TPO überhaupt?
TPO steht für Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid – ein Inhaltsstoff, den viele Nagelstudios seit Jahren kennen. Er gehört zur Gruppe der Photoinitiatoren und sorgt dafür, dass UV-Gele unter der Lampe schnell und zuverlässig aushärten. Man könnte sagen: TPO ist der „Motor“ im Gel, der beim Einschalten des UV-Lichts die Reaktion startet und das Material fest werden lässt.
Warum wurde TPO verboten?
Das TPO-Verbot basiert auf wissenschaftlichen Bewertungen und dem Vorsorgeprinzip der Europäischen Union. Zwar erfüllt TPO im Gel zuverlässig seine Funktion, doch in Studien zeigte sich, dass reines TPO in hohen Konzentrationen gesundheitlich bedenklich sein kann. Um langfristige Risiken auszuschließen, hat die EU entschieden, den Stoff ab dem 01.09.2025 in allen Nagelprodukten zu verbieten.
Gesundheitsrisiken von TPO
In verschiedenen toxikologischen Studien zeigte sich, dass reines TPO in sehr hohen Konzentrationen mögliche gesundheitliche Schäden verursachen kann:
- Belastung von Leber und Nieren
- Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit
- Potenziell schädliche Auswirkungen auf das Hormonsystem
Wichtig zu wissen:
In Nagelgelen sind zwar nur winzige Mengen TPO enthalten, die nach der Aushärtung im Produkt gebunden bleiben. Dennoch hat die EU entschieden, kein Risiko einzugehen.
Das Vorsorgeprinzip der EU
Das Vorsorgeprinzip ist ein Grundsatz der Europäischen Union: Wenn ein Inhaltsstoff mögliche Risiken birgt, wird er vorsorglich eingeschränkt oder verboten – auch dann, wenn die Gefahren im Alltagseinsatz gering erscheinen. Genau aus diesem Grund wurde das TPO-Verbot ab dem 01.09.2025 beschlossen.
Für die Branche bedeutet das: ein klarer Umstieg auf sichere, moderne Photoinitiatoren, die dieselbe Funktion übernehmen, ohne die potenziellen Risiken von TPO.
Was bedeutet das für Sie als Studio oder Designerin?
Zuerst die wichtigste Nachricht: Keine Panik.
Auch nach dem TPO-Verbot ab 01.09.2025 können Sie wie gewohnt arbeiten.
- Aushärtung bleibt zuverlässig: Moderne Gele härten weiterhin stabil aus.
- Neue Photoinitiatoren statt TPO: Viele Hersteller setzen bereits heute auf TPO-freie Rezepturen, die dieselbe Funktion übernehmen – mit Fokus auf Sicherheit und Compliance.
- Nahtloser Übergang möglich: Der professionelle Studioalltag bleibt gewährleistet, sofern Sie rechtzeitig umstellen.
Die eigentliche Aufgabe liegt nicht in der Technik, sondern in der Planung Ihres Umstiegs:
- Produktbestand prüfen: Welche Ihrer Gele enthalten noch TPO – und bis wann dürfen sie verwendet werden?
- TPO-freie Alternativen identifizieren: Bevorzugen Sie Produkte, die vom Hersteller explizit als TPO-frei gekennzeichnet sind.
- Lieferanten bestätigen lassen: Holen Sie aktuelle Sicherheitsdatenblätter/INCI-Listen ein und dokumentieren Sie die Umstellung.
- Prozess anpassen: Kennzeichnen Sie Altbestand, definieren Sie einen Abverkaufs-/Austauschplan und schulen Sie Ihr Team zur neuen Handhabung.
- Kommunikation vorbereiten: Informieren Sie Kundinnen transparent über die Umstellung auf TPO-freie Gele – das schafft Vertrauen und vermeidet Rückfragen.

Gut vorbereitet ins TPO-Verbot
In 10 Minuten auf dem sicheren Stand: Produkte prüfen, Alternativen wählen, Team informieren.
FAQ zum TPO-Verbot ab 01.09.2025
Darf ich Restbestände nach dem 01.09.2025 noch verwenden?
Nein. Ab dem Stichtag dürfen TPO-haltige Produkte in der EU weder verkauft noch angewendet werden. Restbestände müssen daher rechtzeitig aufgebraucht oder durch TPO-freie Alternativen ersetzt werden.
Woran erkenne ich, ob meine Gele TPO enthalten?
Ob ein Produkt TPO enthält, sehen Sie in der INCI-Liste (Inhaltsstoffliste) oder im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Herstellers. Achten Sie auf die Bezeichnung “Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid“. Seriöse Hersteller kennzeichnen ihre Produkte bereits jetzt als TPO-frei.
Gibt es schon Alternativen zu TPO?
Ja. Viele Hersteller setzen bereits heute auf moderne Photoinitiatoren, die dieselbe Aufgabe wie TPO übernehmen – nämlich das Aushärten unter UV-Licht. Diese Stoffe gelten als sicherer und ermöglichen Ihnen weiterhin eine zuverlässige Studioarbeit ohne Qualitätsverlust.
Wie bereite ich mein Studio am besten auf das TPO-Verbot vor?
- Prüfen Sie Ihre aktuellen Produkte auf TPO.
- Fordern Sie bei Lieferanten aktuelle Sicherheitsdatenblätter an.
- Steigen Sie frühzeitig auf TPO-freie Gele um.
- Informieren Sie Ihr Team über den Umgang mit Altbeständen.
- Kommunizieren Sie den Umstieg transparent gegenüber Ihren Kundinnen.
👉 Damit Sie nichts vergessen, laden Sie sich hier unsere kostenlose TPO-Checkliste herunter. Sie führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Punkte, damit Ihr Studio rechtzeitig vorbereitet ist.